Der Schutz der Jugend ist uns beim 55. Bezirksmusikfest in Raisting ein großes Anliegen. Daraus ergeben sich ein paar Regeln für die Jugend.

Eintritt

Damit wir am Eingang lange Schlangen vermeiden können, haltet bitte vorab Euren Ausweis bereit. Jugendliche unter 18 erhalten andersfarbige Bänder.

  • Jugendliche unter 16 Jahren
    haben ohne Eltern oder Erziehungsbeauftragte keinen Zutritt.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren:
    Ihr dürft bis 24 Uhr bleiben. Dazu wird euer Personalausweis benötigt.
    Solltet ihr mit einer Erziehungsbeauftragten volljährigen Person und gültiger Erziehungsbeauftragung kommen, könnt ihr entsprechend länger bleiben.

Alkohol

Es gilt das Jugendschutzgesetz.

  • Jugendliche unter 16 Jahren
    erhalten keine Getränke und Lebensmittel die Alkohol enthalten. Es ist Euch auch nicht gestattet, Alkohol in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen.
  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
    erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten, z.B. Schnaps, Gaiß etc. Es ist Euch auch nicht gestattet, Getränke oder Lebensmittel mit Brandwein in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Bier sind – in Maßen konsumiert – erlaubt.

Dokumente zum Download